Dieses Rechtsgebiet, auch Handelsniederlassungsrecht genannt, definiert die Regeln für die Ansiedlung von Verkaufsflächen des Einzelhandels sowie die damit verbundenen administrativen Verfahren für Genehmigungen und Erklärungen.
In der Wallonischer Region auch in der Region Brüssel-Hauptstadt wurde dieser Rechtsbereich, der die Vorschriften über die Entwicklung, Überarbeitung und Anwendung von Normen für den Standort von Gewerbegebieten und die Vorschriften über die Verwaltungsverfahren für die Erteilung der für die Errichtung der für die Errichtung dieser Genehmigungen erforderlichen Genehmigungen (Gewerbeniederlassungserlaubnis oder integrierte Genehmigung) sowie die Wirkungen dieser Genehmigungen umfasst, in die allgemeinen Verordnungen des Rates aufgenommen. Stadtplanung.