Dieses Rechtsgebiet umfasst alle Regeln in Bezug auf die Ausarbeitung, Änderung und Anwendung der die Flächennutzung betreffenden Normen (Erschließungspläne und -konzepte), alle Regeln zur Festlegung der Vorgaben, die Bauten erfüllen müssen (städtebauliche Vorschriften und Leitlinien), sowie alle Regeln, die administrative Verfahren zur Erteilung von Genehmigungen (städtebauliche Genehmigungen, kombinierte oder integrierte Genehmigungen, Erschließungs- oder Bebauungsgenehmigungen) und die Wirkungen dieser Genehmigungen betreffen.
Das Raumordnungs- und Städtebaurecht befasst sich außerdem mit dem operationellen Städtebau, das heißt, mit der Umnutzung von Industrie- und Gewerbebrachen (neu zu gestaltende Standorte, Landschafts- und Umweltsanierungsstandorte usw.), städtischen Erneuerungen und Sanierungen, dem Schutz des Kulturerbes und von Denkmälern und Stätten sowie mit den für deren Umsetzung notwendigen Maßnahmen (Besteuerung, Gewährung von Subventionen, Vorkaufsrecht, Enteignung usw.).
Des Weiteren konzentriert sich dieses Rechtsgebiet auch auf städtebauliche Verstöße, das heißt, auf alle Regeln, mit deren Hilfe die Verfolgung eines gegen Vorschriften verstoßenden Verhaltens organisiert wird, aber auch die Bedingungen, zu denen bestimmte illegale Bauten legalisiert werden können.