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Umweltrecht

Umweltrecht

Dieses Rechtsgebiet mit seinem sehr breiten Anwendungsbereich umfasst alle Vorschriften, die mit dem Umweltschutz in Zusammenhang stehen.

Klassischerweise beinhaltet das Umweltrecht einen sogenannten allgemeinen” Teil, der die Rechtsvorschriften für folgende Aspekte umfasst:

  • Umweltgenehmigungen, die vor Aufnahme einer Aktivität beantragt werden müssen, welche aufgrund ihrer theoretischen Auswirkungen auf die Umwelt als “klassifiziert” eingestuft wurde (UmwelterklärungenUmweltgenehmigungen, kombinierte Genehmigungen);
  • Umweltverträglichkeitsprüfung;
  • Zugang der Öffentlichkeit zu Informationen, Beteiligung der Öffentlichkeit an Entscheidungen sowie Zugang der Öffentlichkeit zur Justiz bei Umweltfragen;
  • Ermittlung und Verfolgung umweltrechtlicher Verstöße;
  • Umwelthaftung.

Dieser allgemeine Teil findet auf alle anderen Bereiche des Umweltrechts Anwendung. Dies sind die sogenannten spezifischen Bereiche, da sie spezifische Gebiete des Umweltrechts betreffen. Diese Gebiete sind unter anderem:

  • Erhaltung der Natur;
  • Schutz der Luft; 
  • Schutz des Wassers;
  • Schutz des Bodens;
  • Abfallbewirtschaftung;
  • Tierschutz.

Diese Bereiche des Umweltschutzes bilden den “spezifischen” Teil des Umweltrechts, wobei jeder Bereich einer besonderen Gesetzgebung unterliegt.