Dieses Rechtsgebiet mit seinem sehr breiten Anwendungsbereich umfasst alle Vorschriften, die mit dem Umweltschutz in Zusammenhang stehen.
Klassischerweise beinhaltet das Umweltrecht einen sogenannten “allgemeinen” Teil, der die Rechtsvorschriften für folgende Aspekte umfasst:
Dieser allgemeine Teil findet auf alle anderen Bereiche des Umweltrechts Anwendung. Dies sind die sogenannten spezifischen Bereiche, da sie spezifische Gebiete des Umweltrechts betreffen. Diese Gebiete sind unter anderem:
Diese Bereiche des Umweltschutzes bilden den “spezifischen” Teil des Umweltrechts, wobei jeder Bereich einer besonderen Gesetzgebung unterliegt.