Dieses Rechtsgebiet umfasst im Wesentlichen das Sachenrecht, das heißt Angelegenheiten, die mit dem Eigentumsrecht mit seinen verschiedenen Aspekten in Zusammenhang stehen (Immobilienverträge, Dienstbarkeiten, Grenzgemeinschaften, Nachbarschaftsstreitigkeiten usw.).
Es behandelt auch das Mietrecht, bei dem es um das Aufsetzen von Verträgen sowie um Streitfälle zwischen Mieter und Vermieter geht.
Außerdem beinhaltet das zivile Immobilienrecht auch das Baurecht. Hierzu gehören Rechtsstreitigkeiten über bauliche Mängel, aber auch die Beziehung zwischen denjenigen, die an Bauarbeiten beteiligt sind (Bauträger, Architekt, Unternehmer usw.).